Beitrittserklärung

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Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins wird mindestens einmal im Kalenderjahr einberufenund von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands geleitet. Jedes volljährige Mitglied ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und wählbar.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

a. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer

b. Entlastung des Vorstandes

c. Wahl und Abwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

d. Beschlussfassung über eingegangene Anträge

f. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins

 

Vereinsjugend

Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Die Jugend verwaltet sich selber im Rahmen der vom Vorstand beschlossenen Jugendordnung, jugendliche Mitglieder besitzen im Rahmen der Jugendversammlung aktives und passives Wahlrecht. Der Jugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugend zufließenden Mittel.

Organe der Vereinsjugend sind 

- der Jugendvorstand und 

- die Jugendversammlung

oben v.l.: Hermann Buhrmester (Beisitzer), Jürgen Buhrmester (2. Kassenwart), Ken-Jack Krüger (Jugendvertreter), Dr. Wolfgang Kluge (Beisitzer) Wilhelm Spönemann (2. Vorsitzender), Thorsten Niermeyer (1. Vorsitzender); unten v.l.: Heike Könemann (2. Jugendwart), Britta Telgheider (1. Schriftführerin), Doreen Deutsch ( 1. Jugendwart), Friederieke Rohlfing (Sprecher der aktiven Reiter), Nele Buhrmester (Beisitzer Jugendvorstand); es fehlen: Heinrich Keller (1. Kassenwart), Eva Korte (2. Schriftführer), Frank Ossenfort (Beisitzer)

Der Vorstand setzt sich aus dem geschäftsführende Vorstand (1.  und 2. Vorsitzenden, 1. Schriftführer, 1. Kassenwart) und dem erweiterten Vorstand (geschäftsfüherende zzgl. 2. Schriftführer,  2. Kassenwart,  Vertreter der aktiven Reiter,  Jugendvertretern und Beisitzern) zusammen.